Update! (07.03.2022)
Liebe Rehasportlerinnen und Rehasportler!
Wir haben in der Vorstandssitzung beschlossen, die Zugangsberechtigung zu den Rehasport- und Gerätegruppen entsprechend der aktuellen Änderungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung anzupassen.
Für die Teilnahme am Rehabilitationssport besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G-Regel). Die Kontrolle erfolgt durch den Übungsleiter vor Beginn der Sporteinheit.
Bitte teilen Sie rechtzeitig mit, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Gruppen finden erst statt, wenn sich mindestens 4 Teilnehmer einfinden.
Ihr Rehabilitationssportverein